-

Immobiliengutachten

Ein Immobiliengutachten ist recht umfangreich, selbst ein Standardgutachten für ein Einfamilienhaus umfasst in der Regel mehr als 30 Seiten. Der Inhalt ist grundsätzlich durch die Immobilienbewertungsverordnung vorgegeben. Weil Wertgutachten beispielsweise auch vom Finanzamt zur Steuerbemessung verwendet werden, soll auf diese Weise ein zumindest annähernd einheitlicher Bewertungsmaßstab sichergestellt werden.

Die häufigsten Gründe, den Wert eines Hauses ermitteln zu lassen, sind:
  • Steuerfestsetzung durch das Finanzamt
  • Ein Hauskauf oder ein Verkauf eines Hauses
  • Die Vererbung eines Hauses
  • Vermögensausgleich bei einer Scheidung
  • Beleihung des Objekts
  • Zwangsversteigerung